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19.09.11EU-Superstaatsgründung aus Angst vor einem Crash des Finanzsystems?

 

Zitat Frank Schäffler und Norbert Tofall, FAZ 15.09.11

Europa am finanziellen Abgrund?

In der Tat mehren sich die Anzeichen, „einen europäischen Superstaat durch das Schüren der Angst vor einem Zusammenbruch des Finanzsystems durch kollektiven Rechtsbruch der Europäischen Verträge zu gründen“. (EU-Superstaatsgründung aus Angst vor einem Crash des Finanzsystems, Frank Schäffler und Norbert Tofall, F.A.Z. 15,9.11)

Es ist das Verdienst der F.A.Z. und ihrer sehr kompetenten Wirtschaftsredaktion, spät aber hoffentlich nicht zu spät, den Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht und den wenigen beherzten und ihr Mandat ernst nehmenden aber auch gefährdeten Bundestagsabgeordneten wie Frank Schäffler eine Plattform gegeben und damit erst eine öffentliche Diskussion um den Euro-Rettungsschirm möglich gemacht zu haben.

Wie wichtig sie ist zeigen die sich widersprechenden Zahlen vom Bundesfinanzminister, die sich auf Bürgschaften von 211 Milliarden Euro, einschließlich eines Risikopuffers bis zu 253 Milliarden Euro, belaufen und den vom Ifo-Institut über 400 Milliarden Euro, die die Tragfähigkeit des Haushalts bei mehr als 2 Billionen Euro Schulden –nicht berücksichtigt die Schattenhaushalte- übersteigen. Die Differenz ergibt sich aus den Forderungen der Bundesbank gegenüber Notenbanken, die aus deren Leistungsbilanzdefiziten folgen und als Hilfskredite zu sehen sind. Die Risiken aus den Staatsanleihekäufen der ihr Mandat überschreitenden EZB sind anteilig enthalten. Die F.A.Z. hatte darauf hingewiesen („Risiko Zentralbank“, Holger Steltzner, F.A.Z. 10.09.11).

Das Zinsänderungsrisiko ist bei den Garantien in einem worst- case-szenario ebenfalls zu kalkulieren. Nach dem Willen der Regierung und nun auch des Bundesverfassungsgerichts soll nach parlamentarischer Verabschiedung der EFSF und des ESM nur der Haushaltsausschuss gefragt werden, der damit zu einem Verfassungsorgan wird.

Wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem „Euro-Rettungsschirm-Urteil“ das verfassungsrechtliche Aus für Euro-Bonds erklärt, so zumindest muß es verstanden werden, gilt das auch für die Vergemeinschaftung der Schulden und mithin für eine Fiskalunion.

Nun hat Frau Merkel in ihrer Rede am 07.09.2011 im Deutschen Bundestag aber erklärt, dass „Vertragsänderungen kein Tabu“ sein dürfen. Mit ihrer Forderung nach solidarischem Handeln läge das ganz auf ihrer Linie , wiederholte sich doch der Bruch des Maastricht-und Lissabon-Vertrags und käme den Forderungen der Finanzindustrie wie Deutsche Bank und Soros und Verbandsinteressen entgegen. Die private Gläubigerbeteiligung kann optisch gewahrt werden. Derzeit beträgt sie 21 Prozent.

Aus dem Internationalen Währungsfonds (IWF) heißt es aber schon: “Deutschland wird für alle garantieren müssen“ (F.A.Z vom 13.09.2011). So soll der Markt die „Vereinigten Staaten von Europa“ erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht wird gefügig gestimmt-es ist längst nicht mehr das einstige Bollwerk. Über die Euro-Krise werden die Barrieren in Richtung Einheitsstaat weg geräumt, ist zu befürchten.

Das Grundgesetz sieht für diesen Fall eine Volksbefragung vor, wenn nicht auch dieses Recht durch Winkelzüge ausgesetzt wird. Die repräsentative Demokratie läßt da gewiß einige Möglichkeiten zu. So wird die europäische Einigung nicht in einem demokratischen Entscheidungsprozeß, sondern gegen den Willen der Nationen, die, wie die Debatte um den Rettungsschirm zeigt, höchst lebendig sind, von Technokraten der Macht mit einem planwirtschaftlichen Modell „gemacht“. Es wird dann aber zwei Europas geben.

Kurt Ekkehard Goldmann (Germania Halle zu Mainz)

Der Leserbrief erschien in der FAZ vom 24. September 2011