Heftarchiv der Burschenschaftlichen Blätter
Burschenschaftliche Blätter, Ausgabe 2/2011
Schwerpunktthema: Wehrpflicht vs. Wehrgerechtigkeit
- Stefan Dobner: Die Nachwuchssorgen der Bundeswehr nach dem Ende der Wehrpflicht
- Reinhard Uhle-Wettler: Bundeswehrreform 2011 - Risiken und Chancen
- Jörg Supersberger: Wehrpflicht versus Berufsheer
- Alexander Höferl: In Stein gemeißelt - Eine Zusammenfassung der Wehrpflicht-Debatte in Österreich
- Björn Clemens: Prädikat Untauglich! - Das fehlende Wehrbewußtsein der Republik
- Interview mit Dieter Ose: Umbruch bei der Bundeswehr - Die Information als "Waffe" im Wandel der Zeiten
Die Nachwuchssorgen der Bundeswehr nach dem Ende der Wehrpflicht
Von Stefan Dobner (Arminia-Rhenania München, Sprecher der Deutschen Burschenschaft)
Die Bundeswehr steht vor der am tiefsten einschneidenden Reform ihrer Geschichte. Im Dezember 2010 hat das Bundeskabinett die Pläne des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg gebilligt, in diesem Frühjahr stimmte der Bundestag zu, am 15. April billigte der Bundesrat die Aussetzung der Wehrpflicht. Dadurch wird die Bundeswehr nach 55 Jahren zu einer reinen Freiwilligenarmee. Der Zivildienst wird durch den neuen Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Damit endet auch der schrittweise vollzogene Abbau der Wehrpflicht von anfangs 24 Monaten auf zuletzt nur noch sechs Monate, auch wenn diese im Grundgesetz verankert bleibt und durch eine einfache Bundestagsentscheidung wieder eingeführt werden könnte. Erscheint die Reform der Bundeswehr, die nun Verteidigungsminister Thomas de Maizière umsetzt, auf den ersten Blick den Forderungen der mehrheitlichen Meinung der Gesellschaft nach Wehrgerechtigkeit folgend, wird bei näherer Betrachtung deutlich, daß diese Entscheidung gravierende Folgen für die Gesellschaft, die Bundeswehr und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland haben wird.Läuft man dieser Tage durch die Geschäftszimmer der Bundeswehr und wirft einen Blick auf die dort angebrachten Anschlagtafeln, stößt man immer wieder auf die gleiche Geschichte, die von dem gesellschaftlichen Wandel innerhalb des Führungsprozesses der Bundeswehr in den letzten Jahrzehnten erzählt:
„Die Lage: Robert ist Wehrdienstleistender. Robert verschläft und kommt verspätet zum Dienst.
Damals, 1973:
Sein Spieß befiehlt ihn zu sich. Er lässt ihn stillstehen und belehrt ihn mit lauter Stimme über seine Pflichten. Robert muß einen GvD-Zusatzdienst leisten. Seine Kameraden lachen. Robert leistet den GvD-Dienst. Zukünftig ist er pünktlich, um vor seinen Kameraden besser dazustehen. Einen solchen „Anschiß“ vom Spieß möchte er nicht noch einmal erleben. Nach Ende der Wehrdienstzeit ist sein späterer Arbeitgeber über die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit von Robert beeindruckt. Er bekommt eine Vertrauensstellung und eine Gehaltserhöhung. Robert erzählt allen, daß er in seiner Bundeswehrzeit viel Gutes gelernt hat.
Heute, 2011:
Sein Spieß meldet den Sachverhalt an den Kompaniechef. Dieser informiert die Vertrauensperson, die Gleichstellungsbeauftragte, den Militärpfarrer und den Sozialdienst. Die Meldung eines BV (Besonderes Vorkommnis) unmittelbar an den BM (Bundesminister) wird geprüft. Die Vorgesetzten werden wegen möglicher Verfehlungen vernommen. Der Spieß wird zu seinem Schutz abberufen, weil er möglicherweise seine Dienstpflichten verletzt hat. Die Dienstpläne der letzten zehn Jahre werden überprüft. Der Befehlshaber HFüKdo läßt die Notwendigkeit eines pünktlichen Dienstbeginns im Friedensbetrieb untersuchen. Eine Befragung durch den dienstaufsichtsführenden Inspekteur scheitert, weil Robert an diesem Tag wieder zu spät kommt. Der Bataillonskommandeur wird versetzt. Der Kompaniechef wird nicht Berufssoldat. Der Spieß wird mit Depressionssymptomen in die FU 6 (Abteilung für Psychiatrie) eingewiesen. Mitarbeiter des Wehrbeauftragten sind vor Ort. Der Verteidigungsausschuß befaßt sich mit der Angelegenheit. Die Untersuchung ist noch immer nicht abgeschlossen. Robert hat mittlerweile als einer der letzten seiner Art die Wehrpflicht absolviert und ist entlassen. Die Bild-Zeitung berichtet über Führungsschwächen in der Bundeswehr. Robert meint, zu verschlafen ist doch nicht schlimm. Er verschläft auch mehrfach bei seinem neuen Arbeitgeber. Dieser entlässt ihn daraufhin. Robert ist heute Hartz-IV- Empfänger. Er erzählt allen, die Bundeswehr wäre schuld daran.“
Wer bis vor kurzem diese Beschreibung des Führungsprozesses noch für überzogene Polemik belächelt hat, ist spätestens seit dem sehr medienwirksamen „Gorch-Fock-Zwischenfall“ im vergangenen Jahr nachdenklich geworden. Zu groß sind die Parallelen dieser fiktiven Geschichte mit der realen Aufarbeitung dieses zum „Skandal“ hochstilisierten tragischen Todesfalls.
Die Rede beginnt mit der Feststellung, daß die Entscheidungen über die Neuausrichtung der Bundeswehr getroffen worden sind. Dem folgt etwas später: „Die Neuausrichtung der Bundeswehr muß sicherheitspolitisch begründet sein, sie muß fähigkeits- und einsatzorientiert erfolgen. Sie muß nachhaltig finanziert sein und sie muß demographiefest sein.“ Die Rede endet mit den fast beschwörenden Worten: „Die Bundeswehr dient mit ihren Soldaten und zivilen Angehörigen unserer Gesellschaft. Und deswegen ist ihr Platz in der Mitte der Gesellschaft, aber nicht nur an einem Tag (der offenen Tür, Anm. Verfasser) im Jahr. Das Ziel ist klar vor Augen: Nationale Interessen wahren, internationale Verantwortung übernehmen, Sicherheit gemeinsam gestalten – diesem Auftrag sind wir verpflichtet. Wir haben uns viel vorgenommen. Die Grundentscheidungen sind getroffen. Der Rahmen ist gesteckt. Begeben wir uns gemeinsam auf diesen Weg Das ist ab heute unser Auftrag.“
Zur Rede gehören die so genannten „Verteidigungspolitischen Richtlinien“, ein umfangreicher, gesonderter Text, der den strategischen Rahmen für den Auftrag und die Aufgaben der Bundeswehr als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge beschreibt. Darüber hinaus wurden „Eckpunkte für die Neuausrichtung der Bundeswehr“ in schriftlicher Form bekannt gegeben. Sie unterstreichen kurzgefasst die Grundlagen der Reform und die Eckpunkte der Umsetzung der „Neuausrichtung“. Der Eckpunkt Nr.1 der Umsetzung lautet:
1.) Auf dieser Grundlage (die sich weltweit dynamisch verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, Anm. Verfasser) wird der zukünftige Bundeswehrumfang aus bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten und 55.000 zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestehen. Die Streitkräfte setzen sich aus 170.000 Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten (einschließlich Reservistinnen und Reservisten) und aus einer Anzahl von 5.000 bis zu 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden zusammen. Es werden rund 10.000 Soldatinnen und Soldaten zeitgleich durchhaltefähig für Einsätze verfügbar sein.
Das Ministerium wird wesentlich verkleinert. Es soll nur noch über etwa 2.000 Angehörige verfügen. Dies wird unter anderem durch die Ausgliederung der unterstellten Organisationsbereiche der Teilstreitkräfte, der Streitkräftebasis und des Sanitätsdienstes erreicht. In der Rede lesen wir den nüchternen Kernsatz: „Die Bundeswehr ist ab dem 1. Juli eine reine Freiwilligenarmee.“...
Wehrpflicht versus Berufsheer
Von General a. D. Jörg Supersberger (Cruxia Leoben)
Einleitend soll festgestellt werden, daß die folgenden Betrachtungen der Sichtweise eines, mittlerweile im Ruhestand befindlichen, österreichischen Offiziers entsprechen. Ich halte es daher für angebracht, unseren bundesdeutschen Verbandsbrüdern, zum besseren Verständnis die hierzulande gültigen Gegebenheiten darzustellen.
Die Aufgaben der bewaffneten Macht eines Staates sind der Ausdruck des politischen Willens zur Selbstbehauptung, der Gewährleistung der Eigenstaatlichkeit und des Schutzes seiner Bürger und Einrichtungen. Sie sind, gegebenenfalls mit Verfassungscharakter, durch den Gesetzgeber festgeschrieben. Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt einen unverzichtbaren Teil der staatlichen Identität dar. Die Bindung an eine qualifizierte Mehrheit hat unter anderem den Zweck, die Grundlagen und Fragen der staatlichen Sicherheit und damit grundsätzliche Vorgaben der Landesverteidigung aus der Tages- und vor allem Parteipolitik herauszuhalten.
In Österreich sind die Aufgaben im § 2, Wehrgesetz 2001 normiert. Der § 1 desselben Gesetzes legt das Wehrsystem fest und gibt unter anderem auch die Grundsätze des Milizsystems vor, woraus sich folgerichtig als Ergänzungssystem die allgemeine Wehrpflicht ergibt. Ebenso ist in Artikel 9a (3) Bundes-Verfassungsgesetz die Verpflichtung zur Leistung des Wehrdienstes für jeden männlichen österreichischen Staatsbürger beziehungsweise die Möglichkeit eines alternativen Ersatzdienstes festgeschrieben.
Die Sicherheitsdoktrin, welche in etwa zehnjährigen Intervallen erstellt und vom Ministerrat beschlossen wird, stellt unter anderem das grundlegende Planungsdokument für die „Umfassende Landesverteidigung“ dar. Diese gliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche geistige, wirtschaftliche und militärische Landesverteidigung. In der Sicherheitsdoktrin werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem völkerrechtlich verbindlichen Neutralitätsgesetz berücksichtigt.
Die Anforderungen an das Instrument der militärischen Landesverteidigung, welche sich einerseits aus den oben zitierten Aufgaben und der, diesen entsprechenden, Sicherheitsdoktrin, andererseits der wehrpolitischen Lage ergeben, sind logischerweise periodisch anzupassen. Der durch den Nationalrat zu beschließende Landesverteidigungsplan ist die verbindliche Grundlage für alle planerischen und gestaltenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport und der zuständigen Behörden, Ämter und Kommanden.
Damit erscheint klargestellt, daß die allgemeine Wehrpflicht als Ergänzungssystem des Heeres nur im Wege einer Verfassungsänderung durch andere Modelle (wie zum Beispiel ein Berufsheer) ersetzt werden kann...
In Stein gemeißelt - Eine Zusammenfassung der Wehrpflicht-Debatte in Österreich
Von Alexander Höferl (Gothia Wien)
„Wir brauchen die Grundwehrdiener für die Aufgaben im Inland, wie Katastrophenschutz und Assistenzeinsatz.“ – „Ein Berufsheer ist nicht billiger, sondern teurer.“ Außerdem sei die Wehrpflicht für Österreich „demokratiepolitisch wichtig“. „Für mich ist die Wehrpflicht in Stein gemeißelt“ – Diese Sätze hat nicht etwa der abgesetzte Generalstabschef Edmund Entacher gesagt, sondern Verteidigungsminister Norbert Darabos am 1. Juli 2010, also vor nicht einmal einem Jahr. Das Nachrichtenmagazin „profil“ hat diese und ähnliche Zitate zusammengetragen und den 180-Grad-Schwenk einer Partei penibel dokumentiert.
Zwei maßgebliche politische Akteure haben den Richtungswechsel hervorgerufen: die „Kronen Zeitung“ und Wiens Bürgermeister Häupl. Motivation dafür war bei beiden wohl nicht die ernsthafte Beschäftigung mit Sicherheit, sondern reine Taktik. Die Krone – Österreichs auflagenstärkste Zeitung, die immer wieder mit Kampagnen des Volkes Meinung zu beeinflussen versucht – habe in kurz zuvor veröffentlichten Leseranalysen stark bei den 14- bis 18-Jährigen verloren und versuche nun, sich bei dieser Zielgruppe beliebt zu machen, vermutet „profil“. Ähnliches erhoffte sich wohl Häupl, als er nur sechs Tage vor der Landtagswahl die Wehrpflicht per Volksabstimmung zum Abschuß freigab: „Bei einem so wichtigen Thema muß man die Stimme des Volkes hören.“ Darabos pflichtet ihm am nächsten Tag gleich artig bei und spricht sich „für eine offene Diskussion zur Wehrpflicht in Österreich aus.“
Diese Diskussion verläuft allerdings nur kurz offen und ehrlich, denn von jenen, die sich in Fragen der Sicherheit am besten auskennen, sind Diskussionsbeiträge unerwünscht. Generalstabschef Entacher äußert am 20. Jänner gegenüber „profil“ seine Bedenken gegenüber dem nun von Darabos präferierten Modell. Ein Berufsheer sei nämlich zu teuer und er habe Zweifel, die nötige Anzahl an Freiwilligen rekrutieren zu können. Die Konsequenzen sind einer entwickelten Demokratie, in der die Meinungsfreiheit zu den höchsten Werten zählt, unwürdig. Darabos beruft Entacher ab, findet allerdings nicht einmal dem Mut, dem obersten Soldaten des Landes dabei in die Augen zu schauen. Durch einen zivilen Sektionschef läßt er die Nachricht überbringen.
Die Art und Weise der Abberufung paßt zur Entstehungsgeschichte des vom Minister über den grünen Klee gelobten Modells eines Freiwilligenheeres. Wie „Der Standard“ am 27. Jänner enthüllt, hat Darabos die ursprünglich vom Generalstab präsentierten Modelle „nachrechnen“ lassen – mit dem Ziel, das Freiwilligenheer kostengünstiger darzustellen, als es ursprünglich gewesen wäre. Auch der Vergleich mit dem aktuellen Modell hinkt, weil hierzu die Kosten für die ebenfalls im Landesverteidigungsministerium angesiedelte Sportförderung gerechnet wurden, die aber im Modell Freiwilligenheer nicht enthalten sind. Und schließlich wird noch publik, daß nicht nur zahlreiche Kasernen geschlossen und Liegenschaften des Bundesheeres verkauft werden sollen, sondern dafür auch völlig utopische Preise kalkuliert wurden, die etwa das Zehnfache des bisher durchschnittlich erzielten Verkaufserlöses für Bundesheergebäude betragen...
Prädikat Untauglich! - Das fehlende Wehrbewußtsein der Republik
Von Dr. Björn Clemens (Rheinfranken Marburg)
Zu den ersten Maßnahmen von Staaten, die ihre Souveränität neu erlangen, gehört der Aufbau einer Armee, die das Land in die Lage setzt, sich gegen potentielle Feinde zu verteidigen. Wesentliches Instrument dafür ist die potentielle Mobilisierung des gesamten Volkes mit der allgemeinen Wehrpflicht. Soll umgekehrt ein Land in den Zustand der Ohnmacht und Entrechtung gedrückt werden, besteht das entscheidende Mittel, dieses Ziel zu erreichen, darin, ihm das Recht zur Selbstverteidigung zu beschränken oder ganz zu nehmen.
Klassisches Beispiel sind die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Diktats. Dessen gesamter fünfter Hauptabschnitt beschäftigt sich in den Artikeln 159 bis 213 (sic!) damit, wie Deutschland wehrlos zu machen ist. Sattsam bekannt ist, daß es nur ein Heer in der Stärke von 100.000 Mann haben durfte (Artikel 160, § 1). Außerdem ist bis ins einzelne vorgeschrieben, auf welche Waffenrüstung und Munition die Reichswehr zu beschränken ist. Daneben werden der Höchstvorrat an Granaten und Patronen, an Gewehren und Geschützen, Kalibergröße usw. haargenau festgelegt. Selbst die Zahl der zivilen Beamten in der Armeeverwaltung sowie der militärischen Schulen wurde dem Reich aufgezwungen. Artikel 173 untersagte schließlich die allgemeine Wehrpflicht. Daran erkennt man, für wie existentiell die Feindkoalition dieses Instrument für die Wehrfähigkeit im ganzen hielt. Offensichtlich reichte es nicht aus, die Zahl der Soldaten klein zu halten: darüber hinaus mußte sicher gestellt werden, daß der allgemeinen Bevölkerung keine Wehrertüchtigung zuteil wurde.
Der heutige Zustand hebt sich von dem damaligen nicht sonderlich ab. Im Unterschied zu 1919 hat sich Deutschland jedoch im Laufe der letzten zehn Jahre militärisch selbst amputiert. Zwar sieht auch der Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Einschränkung der deutschen Armeestärke und damit der Wehrhoheit und also der Souveränität verbindlich vor. Aber was die Dame und die Herren an den Hebeln der Republik an freiwilliger Verstümmelung leisten, geht weit darüber hinaus. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrages ist ein Personalumfang der Bundeswehr von 370.000 Soldaten vorgesehen, davon 345.000 in den Land- und Luftstreitkräften. Verbote bezüglich der Waffentechnik bestehen gemäß des ersten Absatzes für die ABC-Technologie. Über die Art der konventionellen Ausrüstung enthält der Vertrag keine Bestimmung. Derzeit erleben wir demgegenüber, wie die Bundeswehr vollkommen unveranlaßt auf 170.000 Mann verringert wird. Ihre verbliebene Bewaffnung ist geradezu lächerlich. So besitzt sie aktuell nur noch je 400 Kampf- und Schützenpanzer. Die Selbstentmannung wurde spätestens im Jahr 2003 eingeleitet. Am 25. Januar 2003 berichtete welt-online unter dem Titel „Struck will Panzerbestand der Bundeswehr deutlich reduzieren“ (abrufbar nach wie vor unter www.welt.de/print-welt/article352321/Struck_will_Panzerbestand_der_Bundeswehr_deutlich_verringern.html) über die damals einzuführenden neuen verteidigungspolitischen Richtlinien. Darin wurde die soeben erwähnte Zahl der Fahrzeuge als Zielvorstellung genannt, bei einem seinerzeitigen Bestand von allein 1.800 Kampfpanzern Leopard II, der nach wie vor als bester Panzer der Welt gelten darf. Als Grund gab die Zeitung eine neue Strategie der „Arbeitsteilung“ mit den Verbündeten an. Da das deutsche Territorium nicht mehr unmittelbar bedroht sei, sollten die schweren motorisierten Verbände größtenteils aufgelöst werden. Sie sollten von den neuen Bündnispartnern der NATO an der Außengrenze übernommen werden. Auf die eingelagerten Reserven könne ebenfalls verzichtet werden. Nicht nur Polen wird es mit Interesse und Dankbarkeit zur Kenntnis genommen haben.
Die Marine bietet kein besseres Bild. 15 Fregatten bilden die größten Schiffseinheiten. Dazu gibt es eine Hand voll U-Boote und andere leichte Fahrzeuge Über Zerstörer verfügt die „Flotte“ nicht (mehr), geschweige denn über Flugzeug- oder Hubschrauberträger, was nicht selbstverständlich ist, wenn die Bundeswehr die Menschenrechte und die Sicherheit der Handelswege auf dem ganzen Erdball verteidigen will. Daß der Prozeß kein Ende kennt, zeigt sich momentan mit der Abschaffung der Wehrpflicht als vorläufigem Höhepunkt.
Man muß kein tiefgehender Analyst sein, um die euphemistische Rede der Politiker vom Wegfall der Bedrohung als frommen Wunsch, um den Begriff Unsinn zu vermeiden, zu entlarven. Lediglich sehr naive Menschen behaupten ernsthaft, wir seien allseits von Freunden umzingelt und hätten den Status des ewigen Friedens erreicht. Die Wahrheit sieht anders aus: Ein Land, das sich nicht wehren kann, ist erpreßbar. Wer gebeugt werden soll, wird es zur Not mit Waffengewalt. Der Beweis wird jeden Tag mehrfach geliefert. Sogenannte Schurkenstaaten und Menschenrechtsverletzer werden mit Angriffskriegen überzogen, wenn sie wehrlos sind (und Rohstoffe besitzen). Staaten hingegen, die wie etwa Nordkorea oder Israel (das sich selten die Frage stellen lassen muß, ob es zum Beispiel in den Palästinensergebieten immer menschenrechtskonform handelt) die Fähigkeit zum Gegenschlag haben, oder sogar die Atomwaffe besitzen, können auf die Dialogbereitschaft selbst der USA rechnen...
Umbruch bei der Bundeswehr: Die Information als "Waffe" im Wandel der Zeit
Interview mit Dr. Dieter Ose
BBl: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich seit Beginn des Jahres 2011 vom alten Scharnhorst-Prinzip verabschiedet, nachdem „alle Bürger des Staates geborene Verteidiger desselben“ sind. Wie beurteilen Sie die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht?
Dr. Ose: In meinen Augen ist das eine gravierende Fehlentscheidung! Wir sind sehr gut mit der Allgemeinen Wehrpflicht gefahren. Diese ist ja Teil eines Personalmodells, das aus einer Kombination von Wehrpflichtigen, Zeitsoldaten mit verschiedensten Verpflichtungsmodi und Dienstzeiten sowie Berufssoldaten besteht. Ein Blick auf die Staaten, die bereits vor uns auf die Wehrpflicht verzichtet haben, hätte uns eines Besseren belehren müssen! Denn nachdem sie diesen Schritt vollzogen hatten, merkten sie, daß sich nicht genügend Freiwillige meldeten. Immerhin wurden diese ja dort wie auch bei uns zu großen Teilen aus den Wehrpflichtigen gewonnen. Und da Streitkräfte in der Regel keine Industrielöhne zahlen können, fehlte es auch aus diesem Grunde an qualifiziertem Nachwuchs. Zudem wurden ihre Armeen im Durchschnitt älter und ihr Bildungsdurchschnitt nahm ab. All das, was also die USA oder Großbritannien, die Niederlanden oder Frankreich erlebt haben und noch erleben, werden wir in Deutschland auch erleben und ich sehe noch keinen „Silberstreif am Horizont“.
Und weil Sie das Scharnhorst-Prinzip erwähnten: Ja, gerade eine demokratische Armee soll auch das gesamte Volk repräsentieren und nicht nur ein „Metier“ sein. Dies gelingt eben mit dem System der Allgemeinen Wehrpflicht, weil in ihm Staatsbürger aus allen Regionen eines Staates, aus allen Schichten, Milieus und Metiers, mit verschiedenster Bildung und Ausbildung vertreten sind. Eine Freiwilligen-Armee kann das nicht leisten.
BBl: Die bittere Erkenntnis, daß sich – bislang - nicht genug junge Leute zum Bund meldeten führt zu der Frage, ob das vielleicht auch daran liegt, daß fast alle Erziehungsinstanzen im Staat das Pflichtfach „Patriotismus und Gemeinschaftskunde für Deutsche“ vernachlässigt haben?
Dr. Ose: Ihre Wortwahl „Patriotismus und Gemeinschaftskunde für Deutsche“ läßt mich zögern, überhaupt zu antworten. Derartige Begriffe wirken antiquiert, so sagt man, kommen aus einer bestimmten konservativen, gar „rechten“ Ecke. Denkt man jedoch ein wenig weiter, so sind das billige Vorurteile. Ist nicht, oder sollte nicht jeder Bürger stolz auf „sein“ Land sein, so, wie es ist, mit „seiner“ Sprache, mit „seiner“ Kultur“, mit „seiner“ Geschichte“? Dazu gehören glückliche genauso wie unglückliche Momente eines Volkes, Schönes und Häßliches. Und warum soll es in Deutschland anders sein wie in Polen oder Frankreich, in der Schweiz oder in den Niederlanden? Patriotismus sollte aber nicht nur Freude und Stolz beinhalten, Liebe, na ja, sagen wir Wohlwollen zu seinem Staat, man könnte und sollte auch für „seinen“ Staat etwas tun. Wie sagte seinerzeit in den 1960er Jahren der legendäre US- Präsident John F. Kennedy: „Fragt nicht, was das Land für Euch tun kann, fragt, was ihr für das Land tun könnt.“ Etwas mehr Patriotismus würde uns allen gut tun.
BBl: Die militärische Landesverteidigung ist das eine. Aber haben wir nicht auch einen gravierenden Mangel an „geistiger Landesverteidigung“ zu beklagen?
Dr. Ose: Inhaltlich stimme ich Ihnen zu, ob man es „geistige Landesverteidigung“ nennen sollte, sei einmal dahingestellt. Aber, worum geht es bei der Frage im Kern? Viele Bürger sind nicht mehr gewohnt zu erkennen, was der Staat, unser aller (!) Gemeinwesen für uns leistet, wofür es steht. Auch viele Angehörige der Funktionseliten in Deutschland tun sich schwer damit, zum Beispiel Frieden und Freiheit in ihren tieferen Dimensionen geistig zu durchdringen und die notwendigen staatsbürgerlichen Pflichten daraus abzuleiten. Sie erkennen zu wenig, daß die Sicherheitsleistungen, die uns der Staat bietet, nicht in den Schoß gefallen sind, sondern hart erarbeitet und erkämpft werden mußten. Und diese Arbeit für Frieden und Freiheit, für Sicherheit und auch für Gerechtigkeit hört nicht auf, sie ist permanent Aufgabe und Pflicht – von allen! Nur, wenn wir uns alle dafür einsetzen, wenn wir uns ständig um Frieden und Freiheit, um Sicherheit und Gerechtigkeit bemühen, diese Werte, Güter oder Errungenschaften permanent „verteidigen“, können wir sie bewahren. Um das zu erreichen, müssen wir uns erst „geistig“ klar machen, um was es eigentlich geht, und das ist nicht weniger als die Lebensgrundlage für uns Deutsche im vereinigten Europa, heute und morgen...

