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Heftarchiv der Burschenschaftlichen Blätter

Burschenschaftliche Blätter, Ausgabe 3/2010
Schwerpunktthema: Die vierte Gewalt - unsere Medien

  • Dirk Fischer: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung
  • Bernhard Tomaschitz: Österreich: Der Weg in die Zensur? – Meinungs- und Pressefreiheit in höchster Gefahr
  • Michael Friedrich Vogt: Der Wahrheit eine Gasse – Meinungsfreiheit via Internet
  • Stefan Hug: Das Bild der Deutschen im Hollywoodfilm: Hunnen, Krauts und Nazis
  • Im Interview mit Konrad Badenheuer (Chefredakteur Preußische Allgemeine Zeitung)
  • Bruno Burchhart: Vor 90 Jahren: Kärnten erkämpft Freiheit durch Selbstbestimmung 

Öffentlichkeit und öffentliche Meinung
Von Dirk Fischer (Germania Köln)
Wenn von den Medien als „vierter Gewalt“ die Rede ist, dann geht es darum, daß diese die öffentliche Meinung prägen. Oft wird die öffentliche Meinung mit der veröffentlichten gleichgesetzt. Heute ist eigentlich nur öffentlich erkennbar und wirksam, was in den Medien ist. So kommen wir zum Begriff Öffentlichkeit. Dieser hat aber wiederum auch die Konnotation des allgemeinen Interesses, ja des Allgemeinwohls. Das verweist auf normative Elemente, die den Begriffen beigelegt werden. Es deutet sich schon an: In der Diskussion herrscht eine gewisse Verwirrung über die  Begriffe „öffentliche Meinung“ und „Öffentlichkeit“, die dazu führt, daß oft aneinander vorbei geredet wird. Das hängt auch mit der jeweiligen Disziplin zusammen, der die Diskutanten angehören. So herrschen unter Juristen, Politologen, Soziologen, Historikern, Kommunikations-wissenschaftlern usw. unterschiedliche Begriffsvorstellungen.
Im folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Ansätze gegeben werden. Gleichzeitig möchte der Verfasser einem weitverbreiteten „naiven Realismus“ entgegenwirken, der sich in anklagend vorgebrachten Äußerungen zeigt wie „Die Medien berichten ja nicht objektiv“ oder „Die Berichterstattung entspricht nicht der Wirklichkeit.“ 

Ursprünglich hat „öffentlich“ die Bedeutung der allgemeinen Zugänglichkeit und stand damit im Gegensatz zu „geheim“. Gleichzeitig bedeutete  „öffentlich“ auch wahr oder gerecht, da es nichts zu verbergen gibt wo alles öffentlich ist. In dieser doppelten Bedeutung charakterisierte „öffentlich“ die Rechtsinstitutionen des Mittelalters mit ihren offenen Rechtsinstitutionen.

Mit dem Aufkommen des modernen Staates der Neuzeit wurden Rechtsstreitigkeiten zunehmend durch staatliche Gerichte geregelt. „An die Stelle einer Rechtsordnung, in der Verbrechen und Strafe durch ihre öffentlichen Manifestationen die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bezeugten, trat eine Rechtsordnung, in der die Obrigkeit nicht nur als Leiter des Verfahrens, sondern auch als Garant seiner Rechtmäßigkeit auftrat und im Lichte der Öffentlichkeit weniger dessen Legitimität als ihr eigene demonstrierte.“ „Öffentlich“ war jetzt gleichbedeutend mit staatlich und bezeichnet so die Sphäre des Gesamtinteresses. Gegensatz war jetzt nicht mehr „geheim“, sondern „privat“...


Österreich: Der Weg in die Zensur? – Meinungs- und Pressefreiheit in höchster Gefahr

Von Dr. Bernhard Tomaschitz (Philadelphia Wien im VDSt)
Im Frühjahr sorgte in Österreich ein Gesetzesvorschlag der rot-schwarzen Bundesregierung für großes Aufsehen. Mit 1. August  hätte das „Terrorismusbekämpfungsgesetz 2010“ in Kraft treten sollen, welches insbesondere zu einer drastischen Einführung der Meinungsfreiheit geführt hätte. Kernstück war eine Verschärfung des Paragraphen 283 des österreichischen Strafgesetzbuches („Verhetzung“). Demnach hätte mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden sollen, „wer öffentlich zu Gewalt oder Haß oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse (sic!), der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierten Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt“ (Absatz 1). Derselben Strafdrohung hätte nach Absatz 2 auch unterliegen sollen, wer öffentlich eine der genannten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht“. 

Aufschlußreich sind übrigens die in den Erläuterungen genannten Beweggründe zur Änderung des Paragraphen 283 StGB: Hier geht es um nichts weniger als um die Erfüllung von politisch korrekten Vorgaben der Europäischen Union, des Europarates sowie des UNO-Ausschusses für die „Beseitigung der Rassendiskriminierung“. Der Rahmenbeschluß 2008/913/JI des Rates der Europäischen Union vom 28. November 2008 beispielsweise verpflichtet die Mitgliedstaaten, die „öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Haß gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe“ unter Strafe zu stellen. Und der UNO-Ausschuß beklagte sich in seinem jüngsten Österreich-Bericht darüber, daß der Verhetzungs-Paragraph wegen seiner „eingeschränkten Möglichkeiten“ die öffentliche Ordnung nur Mangel sowie die Angehörigen ethnischer Minderheiten nur mangelhaft schützen könne. 

Zudem findet sich in den Erläuterungen zum Regierungsentwurf der Hinweis, daß die „Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz“ (ECRI), eine Einrichtung  des Europarates, in ihrem Österreich-Bericht beklagt hat, daß Paragraph 283 StGB nur relativ selten angewendet wird. Deshalb „empfahl“ ECRI  den österreichischen Behörden, die Wirksamkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von angeblichem Rassismus und sogenannter Fremdenfeindlichkeit einer ständigen und genauen Kontrolle zu unterziehen sowie eine Ergänzung oder detailliertere Ausarbeitung der bestehenden Gesetze, um auch „andere Formen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit zu erfassen“. Als gelehrige Schülerin wollte die Wiener Regierung dieser „Empfehlung“ gerne nachkommen...


Der Wahrheit eine Gasse – Meinungsfreiheit via Internet

Von Prof. Dr. Michael Friedrich Vogt (Germania Köln, Danubia München)
„Die herrschende Geschichtsschreibung ist die Geschichtsschreibung der Herrschenden.“Karl Marx
Dieser rund 150 Jahre alte Satz von Karl Marx hat über alle Jahrhunderte seine Gültigkeit bis heute nicht verloren. Sieger schrieben schon immer die Geschichte der Besiegten. War es in den vergangenen Jahrhunderten insbesondere die katholische Kirche, die den Stab zum Beispiel über „Barbaren“ und „Wandalen“ brach, deren vermeintliches Verhalten sich bis heute quasi sprichwörtlich in unserem Sprachgebrauch gehalten hat, so sind es heute Ereignisse der jüngeren und jüngsten Zeitgeschichte, bei denen mit der parteilichen Geschichtsschreibung Politik gemacht wird.

Die Marx’sche Erkenntnis erlebt man heute in ganz besonderer Deutlichkeit und Härte – nicht nur in der Geschichtsschreibung: Offizielle, quasi amtlich vorgegebene Sprachregelungen und die Deutungshoheit spielen auch bei zahlreichen, aktuellen Themenfeldern eine überragende Rolle. So wird aus der „herrschenden Geschichtsschreibung“ der Mainstream in unseren Medien, wobei die Liste der Themen, in denen offizielle Versionen nicht hinterfragt werden dürfen, endlos ist: Hintergründe des 11. Septembers, Krieg gegen den „Terror“ und Diskreditierung des Islam, Krieg gegen und Besetzung von Afghanistan, Rolle der Erdöl- und der Rauschgiftmafia dabei, Krieg im Kosovo, Irakkrieg, drohender Krieg gegen den Iran; aber auch Euroeinführung, EU-Verfassung/Vertrag von Lissabon, Militarisierung der EU, Osterweiterung der EU, geplanter Beitritt der Türkei, Wirtschafts- und Finanzkrise, Dollarimperialismus und Rolle der FED, New World Order – NWO/Weltregierung, Globalisierung/Abschaffen der Nationalstaaten, Zerstörung der Nationen/„Migration“/Überfremdung oder auch Gentechnik, Klimalüge und CO2-Mär, Atomkraft, alternative (oder gar freie) Energien, Impfen, AIDS, Gesundheitspolitik und Pharmalobby und natürlich Westintegration/NATO, Steuerung der RAF, deutsche Zeitgeschichte (1. und 2. Weltkrieg)… 

Der zuerst genannte Punkt, 9/11, markiert für die moderne Informationsgesellschaft den Wendpunkt schlechthin. In der Tat ist die Welt nach dem 11. September 2001 nicht mehr die, die sie vorher war – allerdings nicht aus den aus Washington vorgetragenen Gründen. Und seit diesem Tag spielt das Internet die entscheidende Rolle in Sachen Information und Aufklärung. Sofort nach den Ereignissen des 11. Septembers 2001 war den Menschen klar, daß sie bezüglich der Hintergründe, der Täter, ja sämtlicher Fakten des Ablaufes dieses Tages belogen wurden und die offizielle Version der Bush-Administration mit den tatsächlichen Ereignissen nur sehr wenig beziehungsweise gar nichts zu tun hatte. Zuerst in den USA entstand in der Folge und wegen 9/11 eine Wahrheits-, eine Trutherbewegung, die die Ungereimtheiten und Lügen der Herrschenden zusammentrug und über Internet weltweit verbreitete. Einfache Menschen, die Beobachtungen zum Beispiel von den Sprengungen gemacht beziehungsweise diese gehört hatten, stellten ihre Erkenntnisse ins Netz. Oft ohne Geld, ohne Einfluß, ohne Macht legte sich die Trutherbewegung mit der Weltmacht Nr. 1 an und überführte eine Lüge nach der anderen – ohne das Internet ein völlig undenkbarer Vorgang. Hier begann mit www.reopen911.org, www.infowars.com und in Deutschland mit www.gerhard-wisnewski.de aus der Suche nach Wahrheit und angesichts der dreisten Lügen der Regierung die Stunde des Internetzeitalters, die Stunde der alternativen Information. Und mit ihr einher ging das Versagen der kompletten offiziellen Medien, das Versagen des Maistreams...


Das Bild der Deutschen im Hollywoodfilm: Hunnen, Krauts und Nazis
Von Stefan Hug (Landsmannschaft Ghibellinia Tübingen im Coburger Convent)
„Inglourious Basterds“ hieß das Kinoereignis des zweiten Halbjahrs 2009. Trotz Überlänge zog der Film allein in der Bundesrepublik über zwei Millionen Menschen in die Kinosäle. Damit war er hierzulande zwar nicht Spitzenreiter, aber die Besprechungen widmeten ihm ungewöhnlich viel Raum. Der Papst der deutschen Filmkritik, Georg Seeßlen, veröffentlichte sogar ein ganzes Buch nur über diesen Film. Kaum eine maßgebende deutsche Zeitung, die den Streifen des US-Regisseurs Quentin Tarantino nicht ausführlich besprach. Und der Tenor war trotz Kritik im Detail überwiegend positiv, wohlwollend; die „taz“ drückte es so aus, daß die dargestellten Gewaltorgien korrekt seien, weil sie das richtige Objekt hätten: nämlich die Nazis.

Diesen „Nazis“ wird im Film lustvoll der Schädel mit einem Baseballschläger eingeschlagen oder mit dem Messer ein großes Hakenkreuz in die Stirn geritzt. Und für die Einstufung zum „Nazi“ genügt es, eine Uniform der deutschen Wehrmacht und ein Eisernes Kreuz zu tragen. Bemäntelt wird das Ganze als eine Art Rache-Aktion von US-Soldaten jüdischer Herkunft während des Zweiten Weltkriegs. Muß man noch erwähnen, daß knapp ein Zehntel der Produktionskosten des Films aus deutschen Steuergeldern stammen? Dafür wurde in Babelsberg gedreht und viele deutsche Schauspieler gaben in Interviews ihren Stolz kund, in diesem Streifen als „bad guy“ fungieren zu dürfen…

Die antideutsche Propaganda der amerikanischen Filmindustrie setzte schon zwei Jahre vor dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg ein. Bereits 1915 marschierten Soldaten mit Pickelhauben in New York ein und legten es in Schutt und Asche. „The Battle Cry of Peace“ hieß diese Produktion, die am Schluß in einem flammenden Aufruf zur Aufrüstung der Vereinigten Staaten gipfelte, um diese vor einer „Invasion“ zu bewahren. Nach dem Kriegseintritt 1917 füllten zig Unterhaltungsfilme mit antideutschem Charakter die Leinwände. Noch nach dem Waffenstillstand im November 1918 wurden die bereits abgedrehten Propagandastreifen gezeigt, um die Herstellungskosten hereinzuholen.

Danach betrachtete Hollywood viele Jahre politische Themen als „Kassengift“. Mit der Präsidentschaft Roosevelts trat eine schleichende Wende ein. Höhepunkt der subtilen Propaganda für den Krieg war im Sommer 1941 - vor Pearl Harbor und der Kriegserklärung des Deutschen Reichs an die USA - der Film „Sergeant York“ mit Gary Cooper in der Hauptrolle. Geschildert wurde anhand wahrer Begebenheiten die Geschichte eines einfachen Mannes aus Tennessee, der sich widerstrebend im Ersten Weltkrieg einziehen läßt. Doch der in der Jagd Geübte erweist sich in der Ausbildung als hervorragender Schütze. An der Westfront 1918 schlägt dann seine große Stunde: er schaltet mit wohlgezielten Schüssen mehrere MG-Nester der Deutschen aus und nimmt mit wenigen Kameraden über hundert der „Hunnen“ als Gefangene.


Im Interview mit Konrad Badenheuer (Chefredakteur Preußische Allgemeine Zeitung)

Die Langversion des Interviews lesen Sie hier!


Vor 90 Jahren: Kärnten erkämpft: Freiheit durch Selbstbestimmung

Von Bruno Burchhart (Olympia Wien)
Eines der wenigen Beispiele, wo das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Bereich des gesamten deutschen Sprachraumes nach dem Ende des Ersten Weltkriegs erkämpft und dauerhaft bewahrt werden konnte, ist Kärnten. Die anderen erkämpften Volksabstimmungen (zum Beispiel Ostpreußen, Schlesien) ergaben zwar deutsche Erfolge, die Gebiete gingen aber letztendlich - leider -  verloren.

Dieser Erfolg hat nicht nur Kärnten frei und ungeteilt erhalten, vielmehr haben die Süd-Kärntner mit diesem ersten demokratischen Akt zur Staatswerdung der jungen Republik Deutsch-Österreich entscheidend beigetragen, im Gegensatz zu anderen  (zum Beispiel Vorarlberg zur Schweiz, Tirol und Salzburg zu Deutschland).

Europäische Bedeutung hat bis heute die Sicherung der Karawanken-Grenze  als Staatsgrenze, die Sicherung der Freiheit gegenüber fremden Ansprüchen, die Bewahrung vor Tito-kommunistischer Diktatur, die Durchsetzung berechtigter Bevölkerungs-Anliegen auch gegenüber Übermächtigen. 

In Kärnten kam es durch den von allen Bevölkerungsschichten getragenen militärischen und dann geistigen Abwehrkampf gegen den südslawischen Aggressor zur Volksabstimmung vom 10. Oktober 1920, der Kärnten als wichtigen Teil Deutsch-Österreichs und damit dauerhaft dem deutschen Kulturraum erhielt.

Kärnten, seit 976 Herzogtum und somit das älteste auf dem Boden der heutigen Republik  bestehende staatliche Gebilde, sollte nach dem Vorhaben südslawischer Träumer deren erwünschtem Staat einverleibt werden: Waren doch 1918 die Abgeordneten der verschiedenen Völker der Donaumonarchie  in ihren Regionen zusammengetreten, um sich rechtzeitig die besten Happen aus dem „Kuchen des Reiches“ zu sichern. Im November 1918 versammelten sich  - neben Tschechen, Polen, Rumänen und anderen  - die Südslawen und wollten für ihren SHS-(Srbski-, Hrvatski-, Slovenski-) Staat auch die Gebiete der Untersteiermark und Kärntens beanspruchen, die zum Teil auch von Slowenen in Streusiedlung  bewohnt waren. So beschlossen auch die Reichsrats-Abgeordneten der deutsch besiedelten Habsburger Erblande  eine eigene Verfassung ihres Staates Deutsch-Österreich und ihr Staatsgebiet (inklusive zum Beispiel dem Sudetenland, Südtirol und anderen), daß dann allerdings durch das Friedens-Diktat von St. Germain arg  dezimiert wurde...