Heftarchiv der Burschenschaftlichen Blätter
Burschenschaftliche Blätter, Ausgabe 1/2010
Schwerpunktthema: Erzwungene Gleichstellung: Gender Mainstreaming
- Barbara Rosenkranz: Gender Mainstreaming - mehr als nur linke Spinnerei
- Jürgen Hinrichs: Gender Mainstreaming - eine positive Bewegung!
- Gerhard Schlüsselberger: Geschlechterpolitik und das Märchen von der Anti-Diskriminierung...
- Rolf Stolz: Gender: Gleichmacherei statt Gleichstellung – vom Grund-gesetz zum Gender-Schwindel
- Thessallia Prag zu Bayreuth: Der volkstumsbezogene Vaterlandsbegriff aus burschenschaftlicher Sicht
- Stuttgarter Initiative: Dritte Tagung, diesmal zum Thema Der EU-Vertrag von Lissabon – Weg in die Zukunft Europas?
Gender Mainstreaming - mehr als nur linke Spinnerei
Von Landesrätin Barbara Rosenkranz
An unseren Universitäten treffen wir bereits seit etlichen Jahren auf sogenannte „geschlechtsneutrale“ Sprache, welche die Studenten zu kruden Schreibweisen und den Gebrauch Wortneuschöpfungen zwingen will. Die Disziplin „Gender-Studies“ ist mittlerweile an deutschsprachigen Hochschulen nicht mehr weg zu denken und gehört in einigen geisteswissenschaftlichen Studiengängen bereits zum Pflichtfach. Doch es sind nicht mehr allein die Studenten, die durch Sprachwirrwar und pseudowissenschaftliche Geschlechterforschung drangsaliert werden – nein, das Großprojekt des Gender Mainstreaming (GM) hat längst die verstaubte akademische Nische verlassen und ist in unserem Alltag allgegenwärtig.
Mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999, ist Gender Mainstreaming als rechtlich verbindliches Prinzip in der Europäischen Union verankert und damit eine verpflichtende Vorgabe für alle nationalen Verwaltungsebenen und Politikbereiche. Auf der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betriebenen Internetseite www.gender-mainstreaming.net, wird die bundesdeutsche Umsetzung wörtlich wie folgt beschrieben: „Die Novellierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durch Kabinettbeschluss vom 26. Juli 2000 ist ein weiterer Schritt zur Verankerung von Gender Mainstreaming. Der neue § 2 GGO stellt alle Ressorts der Bundesregierung vor die Aufgabe, den Gender-Mainstreaming-Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu berücksichtigen. Diese europarechtlichen und nationalen Regelungen bedeuten, dass Gleichstellungspolitik und Gender Mainstreaming rechtlich - und nicht nur politisch! - geboten sind. Das heißt, sie verlieren auch bei einem Wechsel an der Spitze von Verwaltung und Politik nicht ihre Gültigkeit.“
Die Gender-Idee ist seitdem europaweit in allen erdenklichen Lebensbereichen vertreten und wird dabei streng als „Top-Down“-Prinzip durchgesetzt. Doch nicht nur Sprache und Stellenvergaben werden unter die Gender-Lupe genommen, auch Bereiche in denen man keinerlei Geschlechterkonflikt vermutet, sind vor dem „GM-Wächterrat“ nicht sicher.
Sogar beim Hausbau ist auf mögliche Geschlechterdiskriminierung zu achten, sind die Forscher des Instituts für Frauen- und Geschlechterforschung an der Universität Linz überzeugt. Unter dem schmissigen Begriff „gender housing“ soll das Ziel verfolgt werden, „öffentliche und private Räume für Frauen und Männer gleichberechtigt zugänglich zumachen“. Bereits der Grundriss einer Wohnung kann diskriminierend sein, sind sich die Wissenschaftler einig. Auch das Gender-Kompentenz-Zentrums an der Berliner Humboldt-Universität, welches die Bundesregierung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming unterstützt, ließ verlautbaren: „Schon in der Vorplanungsphase ist die versteckte Abwertung von Hausarbeitsräumen zu vermeiden.“
Inzwischen gehen für nahezu jedes Umfeld des menschlichen Zusammenlebens Leitfäden, Pilotprojekte, Lehrgänge, Machbarkeitsstudien und Coachings in großer Zahl über die Schreibtische von Politikern und Staatsdienern. Spitzenbeamte im Kanzleramt haben die Gender-Vorgaben ebenso verinnerlicht wie die Sachbearbeiter in den Bezirksverwaltungen. Grundschullehrer richten ihren Unterricht gleichermaßen darauf aus, wie Finanzexperten ihre Haushaltsplanung daran zu orientieren haben – Gender-Budgeting eben...
Gender Mainstreaming - eine positive Bewegung!
Von Jürgen Hinrichs (Hansea-Alemannia Hamburg)
Einen Beitrag zum Thema Gender Mainstreaming“zu leisten, ist reizvoll. Ich bin bisher in unserer burschenschaftlichen Männergesellschaft auf niemanden gestoßen, der sich positiv zu dieser Bewegung geäußert hat. Das kann allerdings an einem räumlich begrenzten Umfeld liegen! Vielleicht geschieht das aus Unkenntnis. Besorgniserregend ist das auf jeden Fall! Sich mit Gender-Auffassungen auseinanderzusetzen, ist interessant und wichtig. Vielleicht wird ein Beitrag draus, der Vorurteile überwindet.
In dem neuen Begriff Gender Mainstreaming geht es nicht nur um Frauen und Mädchen, sondern die Situation von Männern und Jungen werden miteinbezogen. Das ist vielen nicht bewußt. Gleichberechtigung, ein gemeinsames Projekt von Männern und Frauen, ein Projekt, das ausdrücklich beide fördern soll. Das macht diese Bewegung weniger angriffsanfällig als Fördermaßnahmen ausschließlich für Frauen. Zwar findet sich seine Wurzel in der weltweiten Frauenbewegung, aber umfaßt seit über 15 Jahren beide Geschlechter.
Gender Mainstreaming dürfte dann ein unumstrittener Begriff sein, wenn berücksichtigt bleibt, beide Geschlechter einzubeziehen und man (man für feministische Vertretung ein sprachlicher Fauxpas, aber hier als ein geschlechtslos oder geschlechtsübergreifend verwendet) sich nicht von ausschließlicher Frauenpolitik abgrenzt. Das ist nicht einfach, weil die damit verbundene Bewegung wie der Begriff auch selbst auf Frauenkonferenzen entwickelt und vielleicht zu einseitig propagiert wurde beziehungsweise wird.
In akzeptabler Gender-Ideologie muß es um Chancen- und Rechtsgleichheit gehen, nicht um Auswechselbarkeit. Von Natur aus sind Frauen eben die Gebärenden und Männer die Erzeugenden. Das zu negieren, muß Gender in die Irre führen. Biologie kann man nicht abschaffen. Wenn Ladenhüter der 68-er Bewegung wie temporäre Lebenspartnerschaften, Abschaffung der Monogamie, Lockerung der festen Bindungen zu eigenen Kindern und anderes herbeigeholt werden, muß Gender Mainstreaming ins Absurde führen.
Eines der schönsten und größten Geheimnisse bleibt die sexuelle Anziehungskraft zwischen Frauen und Männern. Infragestellung der heterosexuellen und auf Zweigeschlechtlichkeit basierenden gesellschaftlichen Ordnung mag vielleicht Gender-Forschung negativ beeinflussen. Doch die Auseinandersetzung mit geschlechterbezogener Verfaßtheit von Kultur, Technik, Wissenschaft und Gesellschaft muß erfolgen und wird vielleicht ihr negatives Ansehen mindern. Ein negativer Eindruck ist wiederum nicht dem weiblichen Geschlecht anzulasten, sondern resultiert aus geschichtlichen Versäumnissen, die in unsere Gegenwart hineinragen. Wie wird unsere Gesellschaft mit dem Vorwurf fertig, daß manche unserer Gremien, unserer Zirkel leider immer noch arabischen Teehäusern gleichen...
Geschlechterpolitik und das Märchen von der Anti-Diskriminierung
Von Gerhard Schlüsselberger (Olympia Wien)
Jeder hat davon gehört, manche sogar schon darüber gelesen, wenige wissen Bescheid: die Anti-Diskriminierung und alles was dazugehört. Doch wo kommt sie her? Was will sie bewirken? Wem nützt sie? Wer nimmt Schaden dadurch? Worum handelt es sich dabei überhaupt? Diese und andere Fragen sollen im Folgenden einer näheren Betrachtung und Aufarbeitung unterzogen werden.
In der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich gibt es in den Verfassungen Bestimmungen, die die Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz zum Ziel haben. Der Gleichheitsgrundsatz sagt also aus, daß Gleiches gleich und nicht ungleich zu behandeln ist. Doch bestimmt eben dieser verfassungsmäßige Grundpfeiler auch, daß Ungleiches ungleich behandelt werden soll. Dies sind zentrale Elemente, die in der öffentlichen Debatte rund um gegenständliches Thema zu kurz kommen. Doch daß in den meisten öffentlich geführten Diskussionen die Frage nach dem Grund, die Frage nach dem Ursprung und dem Sinn einer Regelung nicht gestellt werden, ist man mittlerweile gewohnt.
So wie viele andere Errungenschaften der letzten Jahrzehnte, kommt auch diese Strömung aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kampf der Schwarzen gegen die Trennung der Rassen führte im Jahr 1964 schließlich zur Verabschiedung des „Civils Right Act“. Ein Gesetz, das es seitdem verbietet, aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Herkunft unterschiedlich zu behandeln. Im Laufe der Jahre kamen zu den verpönten Kriterien noch Alter und Behinderung hinzu. Da diese legislativen Maßnahmen scheinbar nicht den gewünschten Effekt brachten, führte man auf verschiedenen Ebenen des öffentlichen und privaten Lebens Quoten ein, die für eine „gerechte“ Verteilung zwischen den Bevölkerungsgruppen sorgen sollten. Auch war man sich nicht zu schade, Regelungen zur „positiven Diskriminierung“ einzuführen, damit Angehörige der nicht-weißen Bevölkerung beispielsweise bei der Vergabe eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst bevorzugt werden. Beim Zugang zur Bildung gibt es beispielsweise Extrapunkte, wenn man einer „unterrepräsentierten rassisch-ethnischen Minderheit“ angehört. Ebenso wird die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an eine entsprechende „ethnische Zusammensetzung der Belegschaft“ und weiterführende Maßnahmen (zum Beispiel an „diversity [zu Deutsch: Vielfalt] trainings“) geknüpft.
Nach und nach fanden diese Ideen und Ansichten auch in verschiedenen Staaten Europas anklang, wobei die Europäische Union beziehungsweise davor die EG bei dieser Sache natürlich nicht fehlen durfte. Die in diesem Zusammenhang interessierenden vier Europäischen Richtlinien stammen aus den Jahren 2000 bis 2004 und werden landläufig bezeichnet als Antirassismus-Richtlinie, Rahmenrichtlinie Beschäftigung, Gender-Richtlinie und Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Wie allseits bekannt sein wird, enthalten europarechtliche Richtlinien bestimmte Ziele, die durch nationale Gesetzgebungsakte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt umzusetzen sind. Dies geschah auch, nämlich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Bundesrepublik Deutschland und das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) in Österreich. Beide Gesetze wurden seit ihrem jeweiligen Inkrafttreten novelliert und erweitert...
Gender: Gleichmacherei statt Gleichstellung – vom Grundgesetz zum Gender-Schwindel
Von Rolf Stolz
Nein - um Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen gesellschaftlichen Ebenen und Gleichstellung in den Lebenschancen, wie dies im bundesrepublikanischen Grundgesetz verankert ist, geht es den Propagandisten des „Gender Mainstreaming“ nicht. „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes, dort wird der Staat seit 1994 ausdrücklich in die Pflicht genommen, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken. Gegen diese Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Rechts- und Berufsleben treten inzwischen nur noch islamische Dunkelmänner und einige mittelalterliche Knallchargen aus der Riege der Dr. Seltsams auf, während es tausend gute Gründe gibt, eine Gleichsetzung und völlige Gleichbehandlung der Geschlechter für verheerend zu halten. Frauen ohne spezifische Schutzrechte (etwa während der Schwangerschaft), die Beseitigung der besonderen sozialen Rolle des Vaters wie der Mutter in der Erziehung der Kinder, die Verhinderung jeweils unterschiedlicher Methoden in der Erziehung und Bildung von Mädchen und Jungen, die Aufhebung der erotisch-sexuellen Spannung und Polarität zugunsten einer Unisex-Langeweile - all das wäre der flotte Abmarsch in eine ausweglose gesellschaftliche wie innerseelische Sackgasse.
Die schönen Worte vom „Etablieren der Perspektiven sozialer Geschlechter“ oder der „geschlechtersensiblen Folgenabschätzung“ dienen den Strategen des „Gender Mainstreaming“ lediglich als kosmetisch aufpolierte Fassade, als ideologischer Rauchvorhang, hinter dem die eigentlichen politischen Ziele ungestört verfolgt werden können. Dabei wurde ein ursprünglich aus der Frauenbewegung der siebziger und achtziger Jahre stammender Begriff durch die Herrschenden aufgenommen und für ihre Zwecke aus- und umgearbeitet – bis hin zum Amsterdamer Vertrag, der ab 1997 dieses Konzept zur offiziellen Leitlinie der EU-Gleichstellungspolitik machte. Wie es sich gehört, wurde diese Brüsseler Vorgabe in Berlin zügig nachvollzogen: Nach einem Kabinettsbeschluß vom 23. Juni 1999 sieht die Bundesregierung die „Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip“ und fördert dies als gesellschaftliche Querschnittaufgabe unter dem Begriff „Gender Mainstreaming“ – etwa indem man in der Meinungsfabrikationsanstalt „Bundeszentrale für politische Bildung“ einen entsprechenden „Implementationsprozeß“, besser gesagt Gleichschaltungsprozeß, einrichtet. Auf der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichteten Netzseite heißt es daher so schön schönfärberisch und unverbindlich: „Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.“ Das Paradoxon: Genau diese bisher nicht vorhandene „geschlechtsneutrale Wirklichkeit“ soll durch die Strategien des Gender Mainstreaming langfristig geschaffen werden. Die Gender-Utopie soll zum Mainstream, also zum Hauptstrom, der gesellschaftlichen Wirklichkeit werden, indem die vorhandenen Unterschiede weder als von Gottes Schöpfung, dem Leben, der Natur Vorgegebenes begriffen werden, sondern zu unerwünschten Abweichungen von einem theoretisch ersonnenen Ideal erklärt werden. Die gegebenen Unterschiede sollen in historischer Perspektive Schritt für Schritt durch Politik – etwa über soziale Ingenieurarbeiten („social engineering“), entmündigende Sozialarbeit, ideologische Bewußtseinstransformation usw. - beseitigt werden. Neben dem von oben her gewollten und vorgeschriebenen Hauptstrom dieser Unisex-Utopie werden dann nur noch einige dünne Rinnsale geduldet sein, in denen sozusagen in kleinen Reservat-Biotopen die klassische Vater-Mutter-Kinder-Familie, die Mann-Frau-Einehe, der ungezähmte männliche Mann und die ebenso unerwünschte frauliche Frau geduldet werden. Dumm-dreist behauptet das Familienministerium, für Gleichstellungspolitik habe sich „in Europa der Begriff Gender Mainstreaming etabliert“. Nur meint eben dieser Begriff etwas ganz anderes als die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau, und er hat sich auch nicht einfach naturwüchsig „etabliert“. Er wurde mit viel Geld und Energie von einer multinationalen Koalition der Böswilligen und der Naiven im (pseudo)wissenschaftlichen Bereich und in den Medien durchgesetzt...
Der volkstumsbezogene Vaterlandsbegriff aus burschenschaftlicher Sicht
Von Thessalia Prag zu Bayreuth (Aktivitas)
Wie grundlegende Selbstverständlichkeiten, die ein unbestrittenes Fundament burschenschaftlicher Gesinnung bilden sollten, durch Interpretationswillkür zu einem letztlich wesenslosen Dispositionsobjekt herabsinken können, führt die andauernde Debatte über den Inhalt des volkstumsbezogenen Vaterlandsbegriffes anschaulich vor Augen.
Im Kern kreist der laufende Disput um die Frage, anhand welcher Kriterien die Zugehörigkeit einer Person zum deutschen Volk bestimmt werden kann. Für Verbandsbruder Jörg Haverkamp II, Altherrenvorsitzender der Freiburger Burschenschaft Saxo-Silesia, stellt „das Bekenntnis zu unserem deutschen Vaterland, neben Sprach-, Kultur- und Brauchtumserwerb, das entscheidende Kriterium für die Erfüllung der sich aus dem Vaterlandsbegriff des burschenschaftlichen Dreiklangs ergebenden Verpflichtung dar“. Nach Auffassung von Verbandsbruder Haverkamp soll eine deutsche Abstammung gerade nicht erforderlich sein – ausreichend sei demnach das subjektive Bekenntnis des Einzelnen zur deutschen Kulturnation.
Leider bleibt Verbandsbruder Haverkamp II den Lesern der Burschenschaftlichen Blätter seine Definition des Begriffs der Kulturnation schuldig – das Bekenntnis zu dieser – und damit auch deren Wesensart – sollen ja innerhalb unseres Dachverbandes „weitgehend unumstritten“ sein. Doch was versteht die Deutsche Burschenschaft anno 2010 überhaupt unter dem Begriff der „Kulturnation“? Welchen identitätsstiftenden Stellenwert kann „Kultur“ unter den Bedingungen einer multiethnischen Gesellschaft noch für sich beanspruchen? Beschränkt sich Kultur für uns auf die Pflege studentischen Liedguts, auf Kneipsaalgesänge, die an vergangene Tage und bessere Zeiten erinnern? Sicherlich, beispielhaft ließen sich unter dem Terminus „Kultur“ neben (Volks-)Liedern etwa gemeinsame Sitten und Traditionen sowie kulinarische Spezialitäten, Anstandsformeln oder eine für unterschiedliche Landsmannschaften charakteristische Tracht subsumieren. Als ein Bestandteil von entscheidender Bindekraft für nationale Kultur muß selbstredend die deutsche Sprache angeführt werden. Bedauerlicherweise sind die genannten Verwirklichungsmodi von Kultur – vom funktional hinlänglichen Beherrschen der deutschen Sprache einmal abgesehen – bei einem erheblichen Teil unseres Volkes weder partiell noch kumulativ anzutreffen. In Anbetracht der zunehmenden Säkularisierung kann ferner nicht einmal mehr der gemeinsame Bezug auf religiöse Bindungen als Merkmal einer übergreifenden kulturellen Identität angeführt werden. Ethische Wertvorstellungen, wie zum Beispiel diejenige der ehelichen Treue, die für unseren Kulturkreis über Jahrhunderte hinweg den sozialen Kitt bildeten, werden heutzutage als „Sekundärtugenden“ verhöhnt.
Ein auf die bloße Dimension der Sprachgemeinschaft verengtes Verständnis von (Kultur-) Nation würde darauf hinauslaufen, daß jeder, der unsere Sprache beherrscht und von sich behauptet, Deutscher zu sein, automatisch als dem deutschen Volke zugehörig betrachtet werden müßte. Zudem würde ein solches Konzept voraussetzen, daß die Deutsche Burschenschaft über einen einheitlichen Kulturbegriff verfügt, was aus Sicht der Verfasser nicht der Fall ist – es sei denn, unsere Kultur bestehe denn nur aus Sprache und der Pflege studentischen Liedguts.
Häufig wird mit dem Begriff der deutschen Kulturnation fälschlicherweise das Konzept einer rein zeitgenössisch gültigen Rechts-, Wohlstands- und Sprachgemeinschaft gleichgesetzt, zu der sich auch ein solcher Zuwanderer mühelos bekennen kann, der sonst keinerlei Bezug zu den überlieferten Traditionsbeständen deutscher Kultur aufweist. Wir vertreten die Ansicht, daß die arbiträre Identifikation eines Migranten mit der hiesigen Wohlstandsgesellschaft, die von vielen Landsleuten und auch von Verbandsbrüdern als geglückt vollzogene Integration bezeichnet wird, nicht dasselbe ist, wie ein schicksalhaft empfundenes, ehrliches und tiefsinniges Bekenntnis zum deutschen Volk. Die Treue zum Staatssystem der Bundesrepublik Deutschland, wie sie die „Neue Deutsche Burschenschaft“ von ihren Mitgliedern abverlangt, wäre mit Sicherheit hier noch objektivierbarer als das isolierte Bekenntnis zur deutschen Kulturnation.
Dritte Tagung der Stuttgarter Initiative. Diesmal zum Thema: Der EU-Vertrag von Lissabon – Weg in die Zukunft Europas?
Von Henning Roeder (Alemannia Stuttgart, Cheruscia Dresden) und Prof. Dr. Gerhard Heimerl (Franco-Bavaria München, Hilaritas Stuttgart)
Am 7./8. November 2009 fand die dritte. Tagung der Stuttgarter Initiative, des Gesprächskreises der Burschenschaften Alemannia, Ghibellinia, Hilaritas und der VAB Stuttgart, auf dem Hilarenhaus statt. Hierzu konnten rund 100 Teilnehmer aus 29 Bünden der Deutschen Burschenschaft – darunter der Sprecher und weitere Vertreter der Vorsitzenden Burschenschaft Normannia Heidelberg – sowie aus sechs nicht der Deutschen Burschenschaft angehörenden Burschenschaften begrüßt werden.
Ziel der Stuttgarter Initiative ist es, mit dem verbandsweiten und -übergreifenden Dialog einen Beitrag zur Erneuerung der Deutschen Burschenschaft und der burschenschaftlichen Bewegung zu leisten und für die Burschenschaft klare gemeinsame Zukunftsaufgaben zu definieren.
Deshalb haben wir ein zweites Mal das Tagungsthema „Europa“ gewählt, mit dem wir auch dem Anliegen des Burschentages 2009 folgten. Wir sind fest davon überzeugt, daß es der burschenschaftlichen Bewegung gut ansteht, den zukunftsweisenden politischen Prozess der europäischen Integration kritisch, aber vor allem konstruktiv und gestaltend zu begleiten.
Vor zwei Jahren hat uns Professor Dr. Wolfram Pyta, Ordinarius für neuere Geschichte der Universität Stuttgart, mit dem Satz aufgerüttelt: „Die Burschenschaft hat sich immer als gesellschaftliche und kulturelle Avantgarde verstanden“. In seiner Analyse zur Rolle der Burschenschaft in heutiger Zeit führte er aus: „Die Burschenschaften haben in ihrem Bekenntnis zur nationalen Einheit im 19. Jahrhundert den Grundsatz an die Spitze gestellt, daß die deutsche Kleinstaaterei nicht im Stande gewesen ist, die ökonomischen und kulturellen Probleme zu lösen, vor denen die rasant modernisierende Mitte Europas in diesem Jahrhundert stand. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist die Verflechtung der Welt noch viel stärker geworden, und in diesem Kontext ist es angesagt, die Perspektive der Nation um die europäische Perspektive zu ergänzen“.
Zudem hat Professor Pyta daran erinnert, daß bei der Burschenschaft im Zuge ihrer Wiedergründung Anfang der 1950er Jahre „Europa als politisches Konzept fast gleichberechtigt neben Deutschland auftauchte und bei den ersten Burschentagen der Nachkriegszeit Europa einen prominenten Platz in der Bildungsarbeit einnahm“.
In seiner Begrüßung als Hausherr stellte Verbandsbruder Professor Dr. Gerhard Heimerl (Franco-Bavaria München, Hilaritas Stuttgart) fest, daß für die Stuttgarter Initiative der im Vorjahr entwickelte Leitsatz nach wie vor gilt: „Als Burschenschafter streben wir den Aufbau und das Zusammenwachsen eines demokratisch legitimierten Europa auf der Basis unserer christlich abendländischen Kultur, der Aufklärung, des Humanismus und unter Wahrung der nationalen Identitäten an“.
Den Integrationsprozess Europas, den wir für unumkehrbar ansehen, wollen wir als Burschenschafter konstruktiv-kritisch begleiten. Dabei kommt der Einhaltung unseres eigenen Wertesystems und der Definition unseres burschenschaftlichen Selbstverständnisses größte Bedeutung zu. Fraglos ist nicht alles gut zu heißen, was der bisherige Integrationsprozess an Ergebnissen hervorgebracht hat. Aber auch der größte Skeptiker wird anerkennen müssen, daß die gemeinsame freiheitliche Gestaltung Europas (zunächst nur Westeuropas) nach dem 2. Weltkrieg uns 65 Jahre Frieden, Freiheit und Wohlstand beschert hat - ein für die Generationen vor uns unvorstellbares Glück. Mehr noch: Freude und Dankbarkeit sollten dafür stehen, daß das von der Burschenschaft nie aufgegebene Ziel der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes friedlich erreicht wurde und daß der Zusammenbruch der kommunistischen Gewaltregime es möglich machte, unsere Landsleute und unsere östlichen Nachbarn an diesem Glück teilhaben zu lassen.

