Heftarchiv der Burschenschaftlichen Blätter
Burschenschaftliche Blätter, Ausgabe 4/2008
Schwerpunktthema: Die Idee der Freiheit
- Hubert Grosser: Forschung braucht Freiheit –
Forschung sichert unsere Zukunft - Michael Paulwitz: Die „vierte Gewalt“ zwischen
Volkspädagogik und staatlicher Instrumentalisierung - Hartmut Jericke: Freiheit oder Sicherheit?
- Hans-Ulrich Kopp: „Der unsterbliche Funke der Freiheit“ –
Johann Georg August Wirth als Lehrer unserer Zeit - Henry Waldmann: 450 Jahre Universität Jena
Forschung braucht Freiheit – Forschung sichert unsere Zukunft
Von Hubert Grosser (Ghibellinia Stuttgart)
Die Wettbewerbsfähigkeit unserer deutschen Wirtschaft auf den internationalen
Märkten hängt entscheidend von der Innovationsfähigkeit derUnternehmen ab. Dazu kommen die Rahmenbedingungen des Staates für das Entstehen und die Förderung dieser notwendigen Innovationen. Dabei sollten wir Innovationen nicht als statischen Punkt bezeichnen, sondern vielmehr handelt es sich hier um einen Prozeß, der von einer Idee für eine Produktion oder eine Dienstleistung, über Forschung und Entwicklung zurProduktion und schließlich zur Vermarktung dieser Idee führen muß. Innovationen entstehen nur, wenn kreative Köpfe in entsprechenden Umgebungen die Freiheit bekommen, nicht nur von ihren Ideen zu träumen und zu spinnen, sondern vielmehr diese engagiert und zielgerichtet umsetzen können. Menschen in unserer Gesellschaft, in der heutigen Zeit, brauchen Gesundheit, Kommunikation, Sicherheit, Energie, Umwelt und Mobilität. Diese Dinge und Themen gehören als Selbstverständlichkeit zu unserer Gesellschaft. Diese Themen stellen an uns Herausforderungen, die es gilt anzunehmen und viele Antworten auf eine große Liste von Fragen zu finden. Die Zukunft wird durch unser heutiges Handeln beeinflußt und bestimmt.
Forschungsfreiheit ist ein Grundrecht Die Forschungsfreiheit zählt neben der Wissenschaftsfreiheit und der Freiheit der Lehre zu den bürgerlichen Grundrechten. Dieses Grundrecht wird in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes als Grundrecht geschützt. Dort steht „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“. Das Bundesverfassungsgericht gibt dazu noch eine Definition, was unter wissenschaftlicher Forschung zu verstehen ist: Dort wird diese so beschrieben: „Jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist“. Diese grundrechtliche Freiheit kann nun jeder in Anspruch nehmen...
Meinungs- und Pressefreiheit heute - Die „vierte Gewalt“ zwischen Volkspädagogik und staatlicher Instrumentalisierung
Von Michael Paulwitz (Normannia Heidelberg)
„Eine Zensur findet nicht statt.“ Wer Artikel 5 des Grundgesetzes unvoreingenommen liest, könnte glauben, die deutsche Freiheitsbewegung sei nach über zweihundert Jahren am Ziel angelangt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Diese Grundrechtsgarantie ist ein hohes Gut – aber sie ist kein Selbstläufer. Auch in einer funktionierenden Demokratie sind Meinungs- und Pressefreiheit von vielen Seiten bedroht und müssen jeden Tag neu erkämpft und behauptet werden. Die Freiheit, zu sagen und zu schreiben, was man denkt, und zu lesen und zu hören, was man wissen möchte, ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Ohne sie gibt es keine politische Freiheit, ohne sie kann der Bürger als Souverän sein Recht auf politische Teilhabe nicht wahrnehmen. Den absolutistischen Fürsten war sie deshalb ein Dorn im Auge. Sie in Anspruch zu nehmen, konnte gefährlich werden, lebensgefährlich mitunter. Dem schwäbischen Feuerkopf der Sturm-und-Drang-Zeit, Christian Friedrich Daniel Schubart, trug sein Freimut gegenüber dem Herzog von Württemberg
lange Jahre der Haft ein.
Auf dem Hohenasperg fährt heute niemand mehr ein wegen seiner Artikel, jedenfalls nicht in Deutschland. In anderen Teilen der Welt. Von China bis Südamerika, von Rußland bis ins südliche Afrika sitzen Menschen im Gefängnis oder werden mißhandelt, weil sie Meinungen äußern, die den Machthabern nicht genehm sind. 41 Journalisten kamen nach Auskunft des Komitees zum Schutz von Journalisten in diesem Jahr in Ausübung ihres Berufes ums Leben, 67 waren es 2007. 125 Journalisten saßen Anfang Dezember weltweit hinter Gittern...
Freiheit oder Sicherheit? Zur historischen Entwicklung und Bedeutung der
individuellen politischen Freiheit
von Dr. Hartmut Jericke
Politische Freiheit wird in den bürgerlichen Gesellschaften des Westens als schiere Normalität verstanden. Sie ist ein wesentliches konstituierendes Element eines jeden demokratischen Gemeinwesens und umfaßtzahlreiche Rechte. Aber das scheinbar Selbstverständliche ist keineswegs selbstverständlich, sondern Ergebnis eines langen Kampfes gegen Despotie, Unterdrükkung undWillkür. Die Durchsetzung politischer Freiheiten war die Emanzipation des liberalen Bürgertums, war die Selbstbefreiung innerhalb eines demokratischen Herrschaftsverständnisses. Durch den Anschlag vom 11. September 2001 in New York sind die politischenFreiheiten in der westlichen Welt zunächst in einem bis dahin unvorstellbaren Ausmaß in Frage gestellt und daraufhin in wesentlichen Punkten tatsächlich eingeschränkt worden. Damit hat sich ein Prozeß beschleunigt, der bei uns in der Bundesrepublik Deutschland schon seit den 1970er Jahren zu beobachten ist. Im Zusammenhang mit dem Attentat von München während der Olympischen Sommerspiele 1972 und den bald darauf einsetzenden Anschlägenund Verbrechen der linksextremistischen „Roten Armee Fraktion“ begannmit den „Notstandsgesetzen“ die Zurückdrängung politischer Freiheiten zugunsten eines staatlichen Sicherheitsanspruchs. Dieser Prozeß setzte sich durch Tabuisierungs- und Kriminalisierungstendenzen mit Strafandrohung sowie der Ausdehnung von staatlichen Überwachungsmaßnahmen schleichend fort. Das führte schließlich zum gegenwärtigen Zustand, wonach die politischen Freiheiten zunehmend Gefahr laufen, einem irrationalen Sicherheitsdenkengeopfert zu werden. Doch der zu beobachtende Versuch, eine immer perfektionierte Sicherheit herstellen zu wollen, kann nicht zu einem sichereren Leben führen, sondern vielmehr zur weitgehenden Aushebelung der politischen Freiheiten durch die Perfektionierung des Überwachungsapparatesdes Staates...
„Der unsterbliche Funke der Freiheit“ – Johann Georg August Wirth als Lehrer unserer Zeit
Von Hans-Ulrich Kopp (Danubia München)
Das Hambacher Fest nimmt nicht nur in der Geschichte der deutschen Nationalbewegung einen besonderen Rang ein, sondern hat auch als freiheitliches Fanal eine überzeitliche Bedeutung. Im Unterschied zu einerphilisterhaften Auffassung, die Freiheit in Paragraphen verwirklicht sieht undmeint, mit der Verabschiedung demokratischer Verfassungen in den deutschen Staaten sei das Ziel der Freiheitsliebenden erfüllt, weiß der Burschenschafter um ihre stete Bedrohung. Die Frage, ob ein Gemeinwesen freiheitlich durchgebildet ist, entscheidet sich nicht daran, ob es von Monarchen oder Parlamentariern regiert wird – auch in einer Demokratie kann der Freiheitsfunke erlöschen. Die Institutionen bleiben formal bestehen, die politische Rhetorik ändert sich kaum, aber der freie Geist ist aus dem öffentlichen Leben verschwunden. Hambach hat, wie Verbandsbruder Lönnecker sehr zu Recht anhand der Rede Karl Heinrich Brüggemanns festhielt, „Wirkung und Sprengkraft über das Jahrhundert hinaus“ (BBl 1/2007). Ein Mann wie Johann Georg August Wirth, der zu den maßgeblichen Gestaltern der Kundgebung gehört, hat daher nicht nur seinen Zeitgenossen Wichtiges zu sagen, sondern ist von uns Heutigen geradezu als Gegenwartsautor zu lesen. Wie längst nicht allein von rechter Seite, sondern ebenso von wirklichen Liberalen erkannt wird, ist die Meinungsfreiheit in deutschen Landen bedrohterdenn je seit Gründung der jeweiligen Republiken. Freiheits- und Nationalgedanke sind dabei heute wie ehedem miteinander verwoben, schon indem ihre Gegner dieselben sind. Politiker, denen an einem souveränen, selbstbewußten deutschen Staat nicht gelegen ist, beschränken das freie Wort – wer nicht frei denkt und redet, wird auch keine nationalen Forderungen erheben. Im Volke sehen sie entgegen anderslautenden Bekundungen nicht den Souverän, sondern ein unkalkulierbares Risikopotential, das gebändigt werden müsse. „Wahrlich, die Zensur ist der Fluch Deutschlands“, schrieb Wirth...
450 Jahre Universität Jena
Von Henry Waldmann (Halle Leobener Germania)
Vorgeschichte: Die Universität in Jena verdankt ihre Gründung denWirren ihrer Zeit. In derMitte des 16. Jahrhunderts prallten wirtschaftliche, politische, geistige und religiöse Interessen aufeinander, in deren Folge insbesonderedie ernestinischen Herzöge Johann Friedrich I. (1503–1554) und sein jüngerer Stiefbruder Ernst viel von ihrer Machtstellung im Reich verloren. Nachdem der 1531 zur Verteidigung des Protestantismus geschlossene SchmalkaldischeBund dem Heer Kaiser Karl V. (1500 – 1558) in der Schlacht bei Mühlberg an derElbe am 24. April 1547 unterlegen war, geriet Kurfürst Johann Friedrich I., vomVolksmund Hanfried genannt, infolge eines Säbelhiebes im Gesicht schwer verwundet und von seinem Gefolge verlassen, in kaiserliche Gefangenschaft. Zunächst zum Tode verurteilt, wurde er in der „Wittenberger Kapitulation“ zu Haft begnadigt. Auf dieseWeise mit dem Leben beschenkt, büßte Johann Friedrich I. nicht nur die Kurwürde, sondern etwa zwei Drittel seiner Länder, die von Friedrich III. – auch Friedrich der Weise – (1463–1525) gegründete protestantische Universität Wittenberg sowie seine persönliche Freiheit ein. Ihmblieben lediglich einige Gebiete um Eisenach und Gotha sowie Weimar, Jena,Saalfeld und Coburg. Als Kaiser Karl V. nach der Schlacht mit seinen Truppen in Richtung Nürnberg zog, übernachtete er auch in Jena. Johann Friedrich I. wurde als Gefangener inmitten der Söldner in der Vorstadt untergebracht. Nurunzureichend belegt ist, daß er sich bei dieser Gelegenheit am 24. Juni 1547 mit seinem ältesten Sohn Johann Friedrich dem Mittleren im später so genannten „Hanfriedzimmer“ auf dem „Burgkeller“ getroffen haben soll, um dort die Gründung einer Universität in Jena festzulegen...Von Michael Paulwitz (Normannia Heidelberg)„Eine Zensur findet nicht statt.“ Wer Artikel 5 des Grundgesetzes unvoreingenommen liest, könnte glauben, die deutsche Freiheitsbewegung sei nach über zweihundert Jahren am Ziel angelangt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreitenund sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Diese Grundrechtsgarantie ist ein hohes Gut – aber sie ist kein Selbstläufer. Auch in einer funktionierenden Demokratie sind Meinungs- und Pressefreiheit von vielen Seiten bedroht und müssen jeden Tag neu erkämpft und behauptet werden. Die Freiheit, zu sagen und zu schreiben,was man denkt, und zu lesen und zu hören, was man wissen möchte, ist einGrundpfeiler der Demokratie. Ohne sie gibt es keine politische Freiheit, ohne sie kann der Bürger als Souverän sein Recht auf politische Teilhabe nicht wahrnehmen. Den absolutistischen Fürsten war sie deshalb ein Dorn im Auge. Sie in Anspruch zu nehmen, konnte gefährlich werden, lebensgefährlichmitunter. Dem schwäbischen Feuerkopf der Sturm-und-Drang-Zeit, Christian Friedrich Daniel Schubart, trug sein Freimut gegenüber dem Herzog von Württemberg lange Jahre der Haft ein...

