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Heftarchiv der Burschenschaftlichen Blätter

BBL 1/2000

 

Burschenschaftliche Blätter, Ausgabe 1/2000
Schwerpunktthema: Deutsche Verfassungen


• Die Reichsverfassung der Paulskirche vom 28. März 1849
• Verfassungstradition der Bundesrepublik Deutschland
• Bemerkungen zur deutschen Staatsangehörigkeit • und weitere Aufsätze

Eine verfassungsgeschichtliche Sternstunde:
Die Reichsverfassung der Paulskirche vom 28. März 1849

von Jörg-Detlef Kühne
Die ideelle Strahlkraft der Reichsverfassung der Paulskirche reicht bis in die Gegenwart. Von namhafter staatsrechtlicher Seite ist resümiert worden, daß es in ihr kaum einen Gedanken gebe, der nicht in irgendeiner Form 1871 oder 1919 wiedergekehrt sei. Und unlängst heißt es zum Grundgesetz bündig, es sei der damaligen Verfassung sehr ähnlich, nur ohne die monarchische Komponente.


Die gemeinsame Verfassungstradition der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Österreich

von Wilhelm Brauneder
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Österreich haben eine gemeinsame Verfassungstradition. Sie reicht vom Deutschen Bund über 1848, 18671848, 1867-71, 1918/19 und 1948/49 bis in die Gegenwart, wo die Verfassungsordnungen beider Staaten unter dem Dach des EU-Rechtes stehen. Die Wahrung eines gegen EU-Recht immunen Verfassungskerns zählt dabei hier wie dort zu einem verfassungspolitischen Anliegen.


Die Frage der deutschen Einheit und der Einheitsgedanke
in den Deutschen Verfassungen ab 1848

von Dieter Sahm (Arminia auf dem Burgkeller Jena 1975)
Ernst Moritz Arndts Frage von 1813, "Was ist des DeutschenVaterland?", durchzieht die Deutschen Verfassungen. In der Paulskirche standen 1848/49 die "Großdeutschen" den "Kleindeutschen" gegenüber. Die Reichsgründung von 1871 war die Entscheidung "von oben" für den kleindeutschen Nationalstaat. Der Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye untersagte 1919 den von der Wiener Nationalversammlung beschlossenen Anschluß an das Deutsche Reich. Nach dem Zweiten Weltkrieg und mehr als 40 Jahren Trennung konnte die DDR am 3. Oktober 1990 nach Art. 23 GG der Bundesrepublik Deutschland beitreten. Österreich mußte sich im Staatsvertrag von 1955 verpflichten, keine wirtschaftliche oder politische Einigung mit Deutschland einzugehen.


Bemerkungen zur deutschen Staatsangehörigkeit
von Hannes Kaschkat (Arminia Berlin, Normannia Heidelberg)
Das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene "Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts" war und ist politisch umstritten. So hat der Bonner Staatsrechtslehrer Josef Isensee die Einbürgerung der in Deutschland lebenden Ausländer unter Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit als einen "Staatsstreich durch das Parlament" bezeichnet. Waren früher mit der Staatsangehörigkeit vornehmlich Wehrpflicht und Wahlrecht verknüpft, so vermittelt sie in der deutschen Gegenwart vor allem ein gesichertes Aufenthaltsrecht in der Mitte Europas und damit ein Teil-haberecht am deutschen Sozialstaat.